Die Strafregisterbescheinigung kann – unabhängig vom Hauptwohnsitz – bei jeder sachlich zuständigen Behörde, in deren Wirkungsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält, beantragt werden. Die Beantragung und Abholung der Strafregisterbescheinigung ist nur während der Parteienverkehrszeiten möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Bei Antragstellung oder Abholung durch eine andere Person: Vollmacht
- Für eine "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" bzw. "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung" zusätzlich: vollständig ausgefüllte und von der/vom (künftigen oder aktuellen) Dienstgeberin/Dienstgeber bzw. der Organisation unterschriebene Bestätigung. Bestätigung des (künftigen oder aktuellen) Dienstgebers bzw. der Organisation