Im Rahmen des Bundesbehindertengesetzes (BBG) werden jene Grundsätze geregelt, die die Rehabilitationsmaßnahmen koordinieren.
Die Aufgaben der Rehabilitation lauten wie folgt:
- Medizinische Maßnahmen mit dem Ziel, eine bestehende Behinderung zu beseitigen, zu vermindern oder ihre Verschlimmerung zu verhüten
- Berufliche Maßnahmen (USP), die Menschen mit Behinderungen in die Lage versetzen sollen, erstmals einen Beruf, einen früheren Beruf oder erforderlichenfalls einen neuen Beruf auszuüben
- Schulische Maßnahmen mit dem Ziel, Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen die bestmögliche Erziehung und Bildung zu sichern
- Soziale Maßnahmen, die Menschen mit Behinderungen darüber hinaus die Eingliederung in die Gesellschaft ermöglichen sollen
Wenn Sie eine finanzielle Unterstützung für eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten wollen, muss ein formloser Antrag beim zuständigen Krankenversicherungsträger (SV) gestellt werden.