Familien mit geringerem Haushaltseinkommen können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung der Elternbeiträge für die Kinderbetreuung erhalten. Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem Haushaltsnettoeinkommen und wird sozial gestaffelt. Auch Familien, die Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe beziehen, können die Ermäßigung in Anspruch nehmen.
Wenn Sie eine Ermäßigung beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechperson:
Gerne informieren wir Sie über die erforderlichen Unterlagen und unterstützen Sie bei der Antragstellung. Der Antrag gilt ab dem Monat der Antragstellung für das laufende Betreuungsjahr.
Richtlinie soziale Staffelung
Einkommensgrenzen