Haushaltsbestätigung

Die Haushaltsbestätigung weist nach, welche Personen zu einem bestimmten Zeitpunkt in einem gemeinsamen Haushalt gemeldet sind. Sie wird von manchen Behörden und Institutionen (z. B. Versicherungen) verlangt. 

Die Ausstellung einer Privathaushaltsbestätigung erfolgt auf Antrag durch die örtlich zuständige Meldebehörde aus den Daten des lokalen Melderegisters.


Kosten

€ 2,10 Bundesverwaltungsabgabe + € 14,30 Zeugnisgebühr (entfällt, wenn die Privathaushaltsbestätigung an eine bestimmte Person - ausgenommen AntragstellerIn selbst - oder Behörde gerichtet wird)

Zuständig