Thema „Flugplatz Altenrhein“

2022 - Neue Vorschläge Schweiz

In insgesamt vier Sitzungen, die von November 2021 bis Mai 2022 stattgefunden haben, hat sich die aus sieben Mitgliedern der Gemeindevertretung gebildete „Arbeitsgruppe Flugplatz Altenrhein“ sehr intensiv mit Schweizer Vorschlägen zur Änderung der Regelungen beim Betrieb des Flugplatzes Altenrhein befasst. In der Waagschale lag bei diesen Vorschlägen die Möglichkeit, dass es zu einer erheblichen Reduzierung der Hubschrauberflüge kommen könnte, wenn auf der anderen Seite für den Geschäftsreise- und Linienflugverkehr die Randzeiten moderat ausgedehnt werden könnten und die Möglichkeit des wetterabhängigen sogenannten „Floatings“ erweitert werden würde. Für die Öffnung dieser Möglichkeiten hätten der Staatsvertrag sowie die Verwaltungsvereinbarung, die den Betrieb auf dem Flugplatz regeln und begrenzen, geändert werden müssen. Von der Gemeinde Gaißau und weiteren Gemeinden (Höchst, Fußach, Hard, Lustenau) wurde dazu eine offizielle Stellungnahme erwartet, die dann vom Land Vorarlberg maßgeblich für dessen Positionierung sein würde. Da Gaißau in der Region die hauptbetroffene Gemeinde ist, übernahm unsere Gemeinde die Aufgabe, sich mit der Thematik zu befassen und eine Stellungnahme für die Gemeinden zu erarbeiten.

Arbeitsgrundlage für die Sitzungen der Arbeitsgruppe war insbesondere eine vom Land Vorarlberg aufgrund der Schweizer Vorschläge zusammengestellte Übersicht über die gewünschten Anpassungen des Staatsvertrages und der Verwaltungsvereinbarung, welche in der ersten Sitzung ausführlich analysiert und diskutiert wurde. In zwei weiteren Sitzungen im Februar und im März 2022 wurden die Schweizer Vorschläge eingehend mit Flugbeobachter Walter Grabherr und der Leiterin der Abt. Verkehrsrecht beim Amt der Vorarlberger Landesregierung Dr. Brigitte Hutter analysiert und diskutiert.

Am Ende der Märzsitzung 2022 standen für die Arbeitsgruppe als Ergebnis insbesondere zwei wesentliche Hauptpunkte fest, die in einer gemeinsamen Sitzung mit den Vertretern der Schweiz diskutiert und festgeschrieben werden sollten:

  • Es sollte tatsächlich klargestellt und eindeutig schriftlich fixiert und geregelt sein, dass die Zahl der Hubschrauberflüge bei/über Gaißauer Gebiet wie vorgeschlagen halbiert und bei 1500 gedeckelt wird. Diese Reduzierung/Deckelung der Zahl der Hubschrauberflüge und die Aufteilung der Flugrouten (50% nach Westen, 50% nach Süden) wurde als klare Bedingung für ein gewisses Entgegenkommen bei den Flugzeiten des Linienflugverkehrs formuliert. Die in der AG geäußerte Befürchtung, dass festgeschriebene Begrenzungen der Flugbewegungen an Hubschraubern entlang Gaißauer Gebiet durch „Tricksereien“ umgangen werden könnten, sollte seitens der Schweizer Flugaufsichtsbehörde (BAZL) klar entkräftet und es sollte garantiert werden, dass die vorgeschlagene Festlegung auf jährlich 1500 Hubschrauberflüge entlang Gaißau nicht z.B. durch Flüge von Nebenstandorten umgangen werden kann. Im Staatsvertrag bzw in der Verwaltungsvereinbarung sollte dies als Bedingung zur Zustimmung festgehalten werden. 
  • Beim sogenannten „Floating“, einer Ausnahmeregelung, die bei entsprechenden Windverhältnissen den Überflug des Linienflugverkehrs über Gaißau ermöglicht, wollte die Schweizer Seite diese Ausnahme unbegrenzt. Von der AG hingegen wurde eine klare Deckelung dieser Floating-Ausnahme nach oben auf maximal 20 bis 30 Tage im Jahr gefordert. Da auch hier ein gewisses Misstrauen gegenüber der Schweizer Seite gegeben war, erschien eine Festschreibung nach oben hin sinnvoll und geboten. Dieses Misstrauen wurde nach der Sitzung durch eine Simulationsberechnung bestätigt, die zu dem Ergebnis gekommen ist, dass ohne eine Begrenzung der Floating-Regelung das Floating bei entsprechendem Wind ca 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden könnte, was für Gaißau und die Region Rheindelta eine erhebliche Mehrbelastung durch Überflüge bedeutet hätte.

Die anschließende Gesprächsrunde im März 2022, an der Vertreter des Kantons St. Gallen (Kantonalrat, BAZL), des Landes Vorarlberg (Landesrat Tittler) sowie Vertreter der österreichischen und schweizerischen Anrainergemeinden teilgenommen haben, verlief dann sehr zäh und sogar mit unduldsamem und unfreundlichem Gebaren seitens der Vertreter aus der Schweiz. Vom Kantonalrat und vom Vertreter des BAZL wurden Zusagen zur Begrenzung des Floatings und sogar Verhandlungen darüber abgelehnt. Durch die Verhaltensweise der Vertreter aus der Schweiz wurde der Verdacht weiter genährt und erschien nun klar begründet, dass die von den Vertretern der Schweiz gewünschte Öffnung des Floatings ohne festgelegte Obergrenze ein Einfallstor für eine Ausweitung des Flugverkehrs sein könnte und dass die Gefahr besteht, dass sich Altenrhein so in die Richtung eines unkonzessionierten Regionalflughafens entwickeln könnte.

Für Bürgermeister Reinhold Eberle und die AG Flugplatz Altenrhein hat sich nach den Gesprächen und Diskussionen sowie der eingehenden Beschäftigung mit der Thematik am Ende klar herauskristallisiert, dass eine Änderung des Staatsvertrages mit dem von der schweizerischen Seite vorgeschlagenen Inhalt sehr risikobehaftet wäre. Aufgrund dessen hat sich die AG Flugplatz Altenrhein in ihrer abschließenden Sitzung am 5. Mai 2022 einstimmig dafür ausgesprochen, auf die Schweizer Vorschläge nicht einzugehen, sondern dass der Staatsvertrag (und die Verwaltungsvereinbarung) in der bisherigen Form und mit dem bisherigen Inhalt beibehalten werden sollen. Es soll keine weiteren Verhandlungen und keine Aufweichungen geben. Den anderen beteiligten Vorarlberger Gemeinden wurde dies so kommuniziert für die gemeinsame Stellungnahme, was anschließend von den Gemeindevertretungen auch so beschlossen wurde. Vom Land Vorarlberg wird diese Position gegenüber den Schweizer Behörden so übermittelt und vertreten.

Die Aufarbeitung des Themas auf Grundlage der Schweizer Vorschläge war trotz dieses ernüchternden Ergebnisses wichtig und sinnvoll. Insbesondere war im Interesse des Lärmschutzes der Gaißauer Bevölkerung zu untersuchen, ob die angebotene Deckelung des Hubschrauberverkehrs einen Vorteil bringen könnte. Nach der intensiven Beschäftigung und den damit verbundenen Erkenntnissen konnte dann mit guten Gewissen die Stellungnahme abgegeben werden, dass der Status quo der staatsvertraglichen Regelung beibehalten werden soll.

2014 - Einsprache gegen Masterplan

Bereits vor zwei Jahren (2012) sorgten Ausbaupläne am Flugfeld Altenrhein für Aufmerksamkeit und ablehnende Reaktionen aus Gaißau.
Inzwischen gibt es in einem „Masterplan“ zusammengefasste neue Ausbaupläne, aufgrund derer ein Umweltverträglichkeitsbericht angefertigt wurde.
Aus dem Umweltverträglichkeitsbericht geht zwar hervor, dass die durch den österreichisch-schweizerischen Staatvertrag festgelegten Lärmwerte nicht überschritten werden sollen. Gegenüber dem Stand 2010 ist jedoch bis 2021 eine beträchtliche Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen prognostiziert, auch bei den besonders lärmintensiven Helikopterflügen.
Dies und mehrere widersprüchliche Angaben sowie eine klar erkennbare Beeinträchtigung der Interessen des Naturschutzes auf österreichischer Seite (verstoß gegen Verschlechterungsverbot bei Natura-2000-Gebieten wie dem Naturschutzgebiet Rheinholz-Bodenseeufer) hat die Gemeinde bewogen, im laufenden schweizerischen Prüfverfahren Parteistellung zu fordern.
Vorsorglich wurde von der Gemeinde Gaißau am 2. April 2014 bei der zuständigen Schweizer Behörde gegen ein konkretes Hangarbauprojekt und gegen den „Masterplan“ Einsprache erhoben.

Neues zum Fluplatz Altenrhein 2009

Das Flugfeld Altenrhein heißt nun offiziell „People’s Business Airport St. Gallen-Altenrhein“. Damit soll die Kleinheit des Flugplatzes als Standortvorteil betont werden – diese Kleinheit habe den Vorteil, dass dort noch von Mensch zu Mensch kommuniziert werden könne, so der Flugplatz-Direktor Armin Unternährer in den Vorarlberger Nachrichten (VN) am 19. September 2009.
Diese „Entdeckung“ der Vorteile der Kleinheit von Altenrhein geht einher mit der Aussage, dass eine Rollbahnverlängerung „kein Thema“ sei, da eine solche keinen Sinn habe und sich auch nicht rechnen würde. Auch eine Konzession als Flughafen nach schweizerischem Recht werde nicht mehr angestrebt. Man wolle, so der Direktor, „nicht in das Geschäft mit Low-Cost-Carriern einsteigen, sondern in vernünftigen, profitablen Nischen tätig sein“, so der Bericht in den VN.
Im Gespräch zwischen den Flugplatz-Verantwortlichen und Bürgermeister Reinhold Eberle wurde diese neue Haltung bestätigt.

2005 - Nein zum Ausbau Flugfeld Altenrhein

Am 7. Dezember 2005 hat die Gaißauer Gemeindevertretung einstimmig eine Resolution verabschiedet, in der sie sich vehement gegen jeden weiteren Ausbau, gegen eine Ausweitung von Betriebszeiten und gegen eine Konzessionierung des schweizerischen Flugfeldes Altenrhein ausspricht. Unterstützt wird die Gemeinde Gaißau in ihrer Haltung von den Rheindeltagemeinden Höchst und Fußach, deren Gemeindevertretungen gleichlautende Resolutionen gefasst haben. In dieser an die Vorarlberger Landesregierung, die österreichische Bundesregierung sowie die verantwortlichen schweizerischen Behörden gerichteten Resolution heißt es im Forderungskatalog:

  1. Die Konzessionierung des Flugplatzes Altenrhein wird seitens der Rheindeltagemeinden Gaißau, Höchst und Fußach abgelehnt.
  2. Die Rheindeltagemeinden fordern mit allem Nachdruck, dass der am 1. Februar 1992 in Kraft getretene österreichisch-schweizerische Staatsvertrag "über die Auswirkungen des Betriebs bestehender grenznaher Flugplätze auf das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates" mit der zugehörigen, zur Durchführung des Staatsvertrages geschlossenen österreichisch-schweizerischen Verwaltungsvereinbarung vom 19. März 1992 in der derzeit gültigen Fassung auch in Zukunft einzuhalten ist.
  3. Insbesondere erwarten wir als besonders betroffene Gemeinden die Beibehaltung des in der Durchführungsvereinbarung vom 19. März 1992 festgelegten "Lärmkorsetts", d.h. die Beibehaltung der Jahres- und Tages-Lärmbegrenzung sowie der Spitzenpegelbegrenzung, und die Beibehaltung des ebenfalls in dieser Durchführungsvereinbarung festgeschriebenen Betriebszeitraumes. Die Gemeinden Gaißau, Höchst und Fußach sehen in dieser Frage keinen Verhandlungsspielraum.
  4. Aufgrund des Flugbetriebes künftig angeblich erforderliche Bau- und Nutzungsbeschränkungen auf österreichischer Seite kommen keinesfalls in Frage.

Die Rheindeltagemeinden haben in ihren Resolutionen zum Ausdruck gebracht, dass sie von den beteiligten Behörden der Schweiz sowie vom Flugfeldbetreiber in Altenrhein die Respektierung der Lebensinteressen der Menschen in Vorarlberg sowie ein Spiel mit "offenen Karten" erwarten. Gaißau, Höchst und Fußach haben deutlich gemacht, dass sie es nicht hinnehmen wollen, dass durch eine "Salamitaktik" das Flugfeld immer stärker ausgebaut wird und damit die vom Flugfeld Altenrhein ausgehenden Immissionen für die Rheindeltagemeinden immer stärker werden.

Gegenüber der Vorarlberger Landesregierung und der Bundesregierung der Republik Österreich haben die Rheindeltagemeinden in den Resolutionen die Erwartung ausgesprochen, dass diese sie in ihrer Position unterstützen und über alle Entwicklungen und Gespräche unverzüglich und umfassend informieren.

Insbesondere Punkt 4. der Resolution ist derzeit Dreh- und Angelpunkt der Erwartungen der Gemeinden und auch des Landes, dass es nicht zu einem Ausbau und zu einer Betriebsausweitung in Altenrhein kommen kann. Unterstützt wird diese Erwartung von dem Zürcher Rechtsanwalt und Flugrechtsexperten Dr. Ettler, der davon ausgeht, dass ohne Hindernisbegrenzung auf österreichischem Gebiet eine Konzessionierung des Flugfeldes Altenrhein zum Regionalflughafen gar nicht möglich ist. Und ohne eine Konzessionierung Altenrheins sei es nicht möglich, dort weitere Fluglinien starten und landen zu lassen. Fazit: Ohne eine Konzessionierung werde alles beim derzeitigen Status bleiben.

Die Landesregierung Vorarlbergs lehnt, wie Landeshauptmann Dr. Herbert Sausgruber in einem Schreiben an Bürgermeister Reinhold Eberle deutlich gemacht hat, eine "Änderung des rechtlichen Status des Flugfeldes Altenrhein" ab, "da zu befürchten ist, dass damit Einschränkungen sowohl in der Benutzung als auch in der Bebauung von Liegenschaften auf österreichischem Staatsgebiet verbunden sind." In einem Gespräch, das die Rheindeltabürgermeister im Dezember mit dem Landeshauptmann geführt haben, hat dieser deutlich betont, dass er einer Hindernisbegrenzung auf österreichischem Gebiet keinesfalls Zustimmen werde und somit auch die Konzessionierung abgelehnt werde. Der Vorarlberger Landtag hat Mitte Dezember 2005 in einem Beschluß die Vorarlberger Landesregierung aufgefordert, sich weiterhin gegen eine Änderung des rechtlichen Status des Flugplatzes Altenrhein auszusprechen.

Bürgermeister Reinhold Eberle wird gemeinsam mit seinen Kollegen aus Höchst und Fußach die schweizerischen Aktivitäten in und um das Flugfeld Altenrhein weiterhin aufmerksam beobachten und alles ihm mögliche unternehmen, dass es nicht zu einer weiteren Belastung der Gaißauerinnen und Gaißauer kommt.