Hundeabgaben und Hundemarke

Die Gemeinde muss immer eine aktuelle Liste der Hunde führen, da es auch zu behördlichen Nachfragen kommen kann.

Die Pflichten sind folgende:

  • Meldepflicht eines jeden Hundes bei der Gemeinde.
  • Abmeldung von verstorbenen/abgegebenen Hunden und Neumeldung von neuen Hunden, auch jeder Wechsel muss gemeldet werden.
  • Für die Haltung von sogenannten „Kampfhunden/Listenhunden“ ist eine zusätzliche Bewilligung des Bürgermeisters erforderlich.

Zuständig