Förderung der Musikschulbeiträge

  • Die Gemeinde fördert 50% der Musikschulbeiträge.
  • Gefördert werden nicht nur Schüler und Schülerinnen der Rheintalischen Musikschule Lustenau, sondern auch die von allen anderen Musikschulen und Privatlehrern, sofern deren Kosten die der Musikschule Lustenau nicht übersteigen und eine offizielle Rechnung gestellt wird.
  • Die Fördersätze erhalten Sie im Gemeindeamt zu den Amtsstunden. Geben Sie die aktuelle Rechnung und eine Zahlungsbestätigung ab, um die Förderung zu erhalten.

Zuständig