KiKi-Förderung

Kinderanhänger werden von der Gemeinde mit 50% (bis zu € 150,00) des Kaufpreises gefordert. Voraussetzung ist, dass das Kind seinen Hauptwohnsitz in Gaißau hat.
Die Förderung ist im Gemeindeamt gegen Vorlage der Originalrechnung erhältlich.

Zuständig