Studentenförderung

Studierende, welche ihren Hauptwohnsitz in Gaißau haben, erhalten jährlich eine Förderung in Höhe von € 200,00.

Voraussetzung:

  • Studium an einer österreichischen Universität
  • Der Antrag ist jährlich unter Beibringung eines Studiennachweises zu stellen
  • Studienort außerhalb eines Umkreises von 80 km
  • Nachweis über den Bezug von Familienbeihilfe

Richtlinien Studentenförderung

Antrag Studentenförderung

Zuständig