Vergebührung von Lebensbestätigungen

pension

Wir möchten alle Bezieherinnen und Bezieher von Pensionen, Renten und sonstigen Leistungen darauf hinweisen, dass ab sofort eine Bundesverwaltungsabgabe, für die amtliche Bestätigung der Ihnen zugesandten Lebens-, Zivilstands- und Wohnsitzbescheinigungen, in Höhe von € 2,10.- beim Bürgerservice zu entrichten ist. 


Voraussetzung:

  • persönliche Vorsprache


Erforderliche Unterlagen:

  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • Schreiben jener Einrichtung, welche die Lebensbestätigung anfordert (z. B. Pensionsversicherungsanstalt oder eine sonstige Stelle, die Geldleistungen auszahlt)