Die Revision gehört zu den gültigen Rechtsmitteln in Österreich. Die Revision wird gegen ein Urteil in zweiter Instanz genutzt. Der Oberste Gerichtshof (OGH) befasst sich mit der Revision. Der OGH kann eine Revision ablehnen, wenn die dahinterliegende Rechtsfrage keine ausreichende Bedeutung aufweist. Zudem ergeben sich Grenzen bezüglich Streitwerten bei der Revision:
- Bis 5.000 Euro: Nur zulässig im Familienrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und Sozialrecht
- Zwischen 5.000 und 30.000 Euro: bei erklärter Zulässigkeit durch das Berufungsgericht
- Ab 30.000 Euro: Immer, sofern die Rechtsfrage ausreichende Bedeutung besitzt.
Die Revision muss schriftlich und von einem Rechtsanwalt eingebracht werden.